Recht – Basiswissen
Lsbtiq* Personen gehören zu den vulnerablen Gruppen unserer Gesellschaft, die Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalterfahrungen erleben.
Es ist daher wichtig, Benachteiligung und Diskriminierung zu erkennen und betroffene Personen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Als Fachkraft können Sie hier an entscheidenden Stellen tätig werden und lsbtiq* Personen mit Ihrem Wissen beratend zur Seite stehen.
Auf dieser Seite finden Interessierte Links zu rechtlichen Grundlagen und Informationen zu Rechtsfragen, die insbesondere die Situation von LSBTIQ* betreffen.
Das AGG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ermöglicht es lsbtiq* Menschen, Rechtsansprüche aufgrund von Diskriminierung geltend zu machen. Die Benachteiligung von lsbtiq* Menschen ist verboten. Sie sind durch die im Gesetz genannten personenbezogenen Merkmale „Geschlecht“ und „sexuelle Identität“ geschützt.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Artikel zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und zu den Möglichkeiten für lsbtiq* Personen, sich gegen Diskriminierung zu wehren.
Das AGG erklärt
Artikel 3 Grundgesetz
Der Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) manifestiert die Gleichberechtigung der Geschlechter, das Verbot der Diskriminierung und die Gleichheit vor dem Gesetz. Durch das Merkmal „Geschlecht“ sind trans* und inter* Menschen abgedeckt, jedoch fehlt – im Gegensatz zum AGG – die explizite Nennung des Merkmales der „sexuellen Identität“. Von verschiedenen Seiten, unter anderem der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), wird seit langem gefordert, diesen Ausschluss zu beheben.
- Artikel 3 GG – Gleichheit vor dem Gesetz
Wann genau eine Ungleichbehandlung vorliegt und warum das GG bislang sexuelle Orientierung nicht explizit nennt, erklärt dieser Artikel. - Deutscher Bundestag: Debatte über Stand der Beratungen zur „sexuellen Identität“
- Das Land Berlin hat schon einen weitergehenden Schutz (PDF)