Rehabilitierung homosexueller Soldatinnen und Soldaten durch die Bundeswehr
Queere Soldat*innen wurden in der Bundeswehr jahrzehntelang benachteiligt. Erst durch die Aufhebung eines Erlasses zur Personalführung homosexueller Soldat*innen am 03.07.2000 wurde die institutionelle Diskriminierung bei der Bundeswehr beendet.
Am 23.07.2021 trat das SoldRehaHomG in Kraft. Das Gesetz ermöglicht queeren Personen im Militärdienst, die bis zum Jahr 2000 diskriminiert wurden, Rehabilitierung und Entschädigung. Wer ist antragsberechtigt? Wie hoch ist die Entschädigung? Diese und weitere Fragen beantwortet der Flyer des Bundesverteidigungsministeriums.
erschienen: 2021
Verlag: Bundesministerium der Verteidigung
Materialart: Flyer