Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in der Praxis
"Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) vom Juni 2021 wurden Grundgedanken der UN-Kinderrechtskonvention wie Selbstbestimmung und Teilhabegerechtigkeit im deutschen Sozialrecht (SGB VIII) fest verankert. Gleichzeitig führte die Gesetzgeber*in eine erweiterte Geschlechterperspektive ein: die Kinder- und Jugendhilfe muss zur Gleichberechtigung der Geschlechter „die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen (…) berücksichtigen“. Gute Neuigkeiten also für queere Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis 27, ihre Angehörigen und alle, die mit ihnen arbeiten, denn diese Formulierung bedeutet eine rechtliche Anerkennung von transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen Jugendlichen."
Der Webtalk stellt die KJSG-Änderungen im Kontext weiterer normativer Entwicklungen zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vor und stellt die Frage nach ihren Auswirkungen auf die pädagogische Praxis.
Fachimpuls: Thomas Kugler, QUEERFORMAT Fachstelle queere Bildung, Berlin
Die Veranstaltung findet von 12 bis 13.30 Uhr bei Zoom statt; die Teilnahme am Webtalk ist nach Anmeldung kostenfrei möglich:
www.selbstverstaendlich-vielfalt.de/events/das-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-in-der-praxis-2/
- „Peer-Beratung kompetent“ – Fortbildungsreihe für Peer-Berater*innen in 4 Modulen
- Webtalk: „Safe-Spaces & Empowerment in der offenen Jugendarbeit“