Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten

Am 1. November 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft getreten. Trans*, inter* und nicht-binäre Personen können auf Grundlage des SBGG ihren Geschlechtseintrag und Vornamen in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern lassen.

Zur Meldung beim BMFSFJ

Zurück