Drei Jahre Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen – Presseinformation der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Bildmarke der BZgA – Drei Jahre Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen

Bildmarke der BZgA – Drei Jahre Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen

BZgA, Köln, 20.06.2023: „Am 24. Juni 2020 ist das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (KonvBehSchG) in Kraft getreten. Seitdem sind diese schädlichen Pseudo-Therapien, welche die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität unterdrücken oder ändern sollen, für Kinder und Jugendliche verboten – ebenso das Anbieten, Bewerben und Vermitteln solcher Angebote. Trotzdem sind Konversionsbehandlungen weiterhin ein wichtiges Thema, was auch damit zusammenhängt, dass sie oft nicht als solche erkannt werden. Einen Einblick in die aktuelle Situation geben die Ergebnisse von ‚Unheilbar queer? – Erfahrungen mit queerfeindlichen Haltungen in Deutschland‘ und weitere Daten, welche das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erhoben hat.“

Vollständige Pressemitteilung lesen (PDF)

Weitere Informationen und Zahlen der BZgA finden Sie hier:
www.liebesleben.de/queer-in-deutschland

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