Diskriminierendes Blutspendeverbot soll abgeschafft werden

Die derzeitige Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern sowie transgeschlechtlichen Menschen bei der Blutspende soll abgeschafft werden. Das hat der Deutsche Bundestag am 16. März 2023 mit einer entsprechenden Änderung des Transfusionsgesetzes beschlossen. Die Regierungsparteien erfüllen damit ein Vorhaben, das im Koalitionsvertrag sowie im Aktionsplan „Queer leben“ (PDF) vereinbart wurde. Zukünftig darf die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendewilligen Person oder ihrer Sexualpartner*innen bei der Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Blutspende führt, nicht berücksichtigt werden.

Erfahren Sie mehr auf der Website des BMFSFJ.

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