Bundeskabinett bringt Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (Selbstbestimmungsgesetz) beschlossen.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) sollen trans*, inter* und nichtbinäre Personen in Zukunft die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihren Vornamen durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern zu lassen. Das SBGG soll das bisherige Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen.
Lesen Sie mehr auf der Website des BMFSFJ.
Informationen und Hintergründe zum Gesetz finden sich in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“.
Und hier geht es zum Gesetzentwurf.
- Gemeinsam für ein queerfreundliches Deutschland: Aktionsplan „Queer leben“
- Initiative LIEBESLEBEN informiert Eltern zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt – Pressemitteilung der BZgA