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Queer – was ist das eigentlich?
Erfahren Sie mehr im Glossar.

Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten

Am 1. November 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft getreten. Trans*, inter* und nicht-binäre Personen können auf Grundlage des SBGG ihren Geschlechtseintrag und Vornamen in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern lassen.

Beteiligungsprozess und Empfehlungspapiere zum Aktionsplan

In einem ressortübergreifenden Beteiligungsprozess wurden von März 2023 bis Juni 2024 Empfehlungspapiere der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans „Queer leben“ erarbeitet.

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