Körper und Gesundheit – Geschlechtsverändernde Eingriffe bei inter* Menschen

Operationen, aber auch manche hormonellen Eingriffe in den kindlichen Körper lassen sich nicht rückgängig machen. Viele intergeschlechtliche Erwachsene müssen mit den Folgen von Behandlungen leben, in die sie selbst nicht eingewilligt haben. Inter* Kinder werden darum heute besonders geschützt: nach dem seit 2021 geltenden „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ sind geschlechtsverändernde operative Eingriffe an ihnen nur noch möglich, wenn diese nicht später durchgeführt werden können und die Zustimmung eines Familiengerichtes vorliegt. Hintergründe und Informationen dazu finden Sie hier, sowie auch Hinweise darauf, welche Maßnahmen im Erwachsenenalter für inter* Menschen relevant sein können.

Über den eigenen Körper selbst zu bestimmen und ihn vor ungewollten Eingriffen schützen zu können, ist für die meisten eine Selbstverständlichkeit. Intergeschlechtliche Menschen haben oft andere Erfahrungen gemacht.

Zum Artikel „Inter*-Rechte sind Menschenrechte!

Die seit 2016 gültige Leitlinie zu Intergeschlechtlichkeit „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ ist eine sogenannte AWMF-S2k-Leitlinie. Sie ist durch eine „formale Konsensfindung“ zwischen Ärzteschaft und den beteiligten Patientenorganisationen zustande gekommen (daher das „k“) und steht eine Stufe höher als eine einfache „Expertenmeinung“ (S1). Im vierstufigen Leitlinien-Verfahren steht die S2k-Leitlinie auf der zweiten Stufe. Zum 31.12.2023 ist die Veröffentlichung der überarbeiteten medizinischen Leitlinie mit dem Titel „Varianten der Geschlechtsdifferenzierung“ geplant.

Zum Artikel „Die medizinische Leitlinie ‚Varianten der Geschlechtsentwicklung‘“

Bis heute sind intergeschlechtliche Menschen Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Wie wirken sich traumatisierende – und oft irreversible – Eingriffe auf die körperliche und seelische Gesundheit von inter* Menschen aus?

Zum Artikel „Diskriminierung und Gewalt gegen intergeschlechtliche Menschen“