Homo- und Bisexualität im Arbeitsalltag
Für einige Menschen ist es wichtig, am Arbeitsplatz offen mit ihrer sexuellen Orientierung beziehungsweise Identität umzugehen, um sich auch in persönlichen Gesprächen mit Kolleg*innen und Vorgesetzten nicht verstellen zu müssen und so ihren Beruf zufriedener ausüben zu können. Anderen wiederum erscheint ein Comingout am Arbeitsplatz zu riskant und auch diese Entscheidung ist vollkommen in Ordnung.
Unabhängig davon gilt, dass jede Form von Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund Ihrer sexuellen Identität gesetzlich verboten ist1 und es rechtliche Möglichkeiten gibt, sich dagegen zu wehren.
Wie gelingt ein Comingout am Arbeitsplatz?
Ein Comingout geschieht meist in Zwischengesprächen, nicht auf der großen Bühne. Seien Sie im persönlichen Kontakt mit Ihren Kolleg*innen und Vorgesetzten selbstbewusst und sprechen Sie ganz selbstverständlich von Ihrer*m Partner*in oder Familie. Suchen Sie sich Menschen Ihres Vertrauens, die Ihnen in herausfordernden Situationen den Rücken stärken. Legen Sie sich passende Antworten auf unangemessene oder abwertende Reaktionen zurecht. Bereiten Sie sich mit Freund*innen auf Gesprächssituationen vor.
Sie haben auch die Möglichkeit, Angebote von entsprechenden Beratungsstellen wahrzunehmen, um unangenehme Situationen beim Comingout besser zu meistern. Nutzen Sie auch innerbetriebliche Unterstützungsstrukturen wie zum Beispiel Diversity-Beauftragte und Netzwerke für LSBTQ*. Auch ein offenes Gespräch mit den Vorgesetzten kann diese darauf aufmerksam machen, ihre Führungskompetenzen für die Gleichbehandlung und Akzeptanz aller Beschäftigten einzusetzen.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel „Comingout als nicht-heterosexuell“.
Was kann ich bei Diskriminierung oder Mobbing tun?
Arbeitgeber*innen haben die Pflicht, ihre Beschäftigten und Auszubildenden (präventiv) vor Benachteiligung und Mobbing zu schützen. Dazu gehört die Schulung von Mitarbeiter*innen, aber auch das Eingreifen bei internen Mobbingvorfällen und das Beenden der Situation durch arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnung oder Kündigung der mobbenden Person.2 Kommen Arbeitgeber*innen diesen Pflichten nicht nach, drohen Konsequenzen.3
Lassen Sie sich als diskriminierte Person bei einer Antidiskriminierungsstelle beraten, um sich über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten zu informieren. Schreiben Sie die erlebten Vorfälle dafür detailliert und zeitnah auf, um sich sicher erinnern zu können: Nennen Sie Ort und Zeit des Vorfalls, den Namen der diskriminierenden Person und beschreiben Sie, was passiert ist, was gesagt wurde und worin für Sie die Diskriminierung liegt. Auch Namen und Gedächtnisprotokolle von anwesenden Zeug*innen sind hilfreich.4
Dabei ist es wichtig zu beachten, dass Menschen, die Diskriminierung erlebt haben und gerichtlich dagegen vorgehen wollen, ihre Ansprüche innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnisnahme der Benachteiligung schriftlich geltend machen müssen.5
Weitere Informationen zum Thema LSBTIQ* am Arbeitsplatz bietet die Prout at Work Foundation mit verschiedenen Ratgeberbroschüren.
1 §3 Absatz 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.
2 §12 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.
3 §§13-15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.
4 Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hrsg.) (2015): "Beratung bei Diskriminierung: erste Schritte und Weitervermittlung". In: antidiskriminierungsstelle.de. Zuletzt abgerufen am 08.05.2018 von https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Leitfaeden/Leitfaden_Verweisberatung_20121109.pdf;jsessionid=E76D087F20CE5A3591975679F1F819B1.2_cid340?__blob=publicationFile&v=2.
5 Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (Hrsg.) (2016): "Factsheet 11: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz". In: berlin.de. Zuletzt abgerufen am 08.05.2018 von https://www.berlin.de/sen/lads/_assets/ueber-uns/materialien/factsheets/factsheet_11_das_allgemeine_gleichbehandlungsgesetz.pdf.